§ 1Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Bundesenergie Nord BEN GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche die Bundesenergie Nord BEN GmbH nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für die Bundesenergie Nord BEN GmbH unverbindlich, auch wenn die Bundesenergie Nord BEN GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2Leistungsumfang
- Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass die Bundesenergie Nord BEN GmbH von ihren Lieferanten nicht beliefert wird, kann sich die Bundesenergie Nord BEN GmbH unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen. Die Bundesenergie Nord BEN GmbH wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Wenn eine Selbstbelieferung eine unangemessen lange Zeit in Anspruch nimmt, hat der Kunde das Recht, sich nach vorheriger Fristsetzung von mindestens zwei Wochen mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen, die sich aus § 6 ergeben, gegenüber der Bundesenergie Nord BEN GmbH vom Vertrag zu lösen.
- Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Die Bundesenergie Nord BEN GmbH ist berechtigt, die Durchführung der vertraglich erforderlichen Leistungen ganz oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. Die Bundesenergie Nord BEN GmbH ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
- Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde obliegt dem Kunden.
§ 3Zahlungsbedingungen
- Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
- Die Bundesenergie Nord BEN GmbH ist berechtigt, 100 % der Kaufsumme nach Lieferung und Montage der Ware vor dem elektrischen Anschluss zu verlangen. Abweichende Zahlungsbedingungen können sich aus den Angebotsunterlagen ergeben.
- Die vereinbarte Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform.
§ 4Kündigung und Schadensersatz bei Rücktritt / Erfüllungsverweigerung
Sofern der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder dessen Erfüllung verweigert, ohne hierzu berechtigt zu sein, kann die Bundesenergie Nord BEN GmbH zur pauschalen Abgeltung der ihr aus der Vertragsbeendigung entstehenden Schäden 20 % der vereinbarten Brutto-Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, einen tatsächlich eingetretenen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 5Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Bundesenergie Nord BEN GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat die Bundesenergie Nord BEN GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
§ 6Haftung
- Bundesenergie Nord BEN GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Bundesenergie Nord BEN GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Zudem gilt Folgendes:
- Bundesenergie Nord BEN GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften außer in den Fällen des § 6 Abs. 1 und 2 nicht für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
- Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).
§ 7Sonstiges
- Zwischen dem Kunden und der Bundesenergie Nord BEN GmbH wird ausdrücklich vereinbart, dass für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht der Stadt Berlin ist.
- Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter der Bundesenergie Nord BEN GmbH. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
Aktenzeichen: d8\D141-25